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Verleihgeräte

Wir stellen für Sie zum Verleih bereit:


 Inhalationsgeräte

Pari Boy Inhalationsgeräte sind zum Inhalieren bei Atemwegserkrankungen vorgesehen und werden häufig bei Bronchitis und anderen Lungenerkrankungen vom Arzt verordnet. Wir verleihen und verkaufen ausschließlich hochwertige Inhalationsgeräte von Pari und schulen Sie natürlich auch im korrekten Umgang.

 Milchpumpen

Die häufigste Frage zuerst: Wer verordnet Milchpumpen? Der Frauenarzt oder der Kinderarzt? Milchpumpen können für Mütter vom Frauenarzt bei Stillschwierigkeiten oder für das Kind bei Trinkschwäche vom Kinderarzt verordnet werden. Wir verleihen ausschließlich Milchpumpen vom Typ Medela Symphony. Wir beraten Sie gerne Umgang mit Milchpumpen.

 Babywaagen

Sie möchten Ihr Neugeborenes oder Ihren Säugling gerne öfter wiegen? Gegen eine geringe Gebühr verleihen wir Ihnen gerne eine Babywaage tage- oder wochenweise. Sie dürfen natürlich gerne auch vorbeikommen, dann wiegen wir Ihr Baby gerne. 

 Gehhilfen/Rollatoren

Sie erwarten Besuch von Verwandten, die vielleicht nicht mehr so gut zu Fuss sind? Rufen Sie uns an, wir halten Gehhilfen für den kurzfristigen Verleih für Sie vorrätig.

 Blutdruckmessgeräte

Blutdruckmessgeräte werden inzwischen von der Krankenkasse zum Kauf komplett erstattet. Sollte es einmal nicht der Fall sein, können Sie sich gerne tage- oder Wochenweise in unseren Apotheken ein Blutdruckmessgerät ausleihen.

Zahlungsarten

  • PayPal
  • Kreditkarte *
  • Lastschrift *
  • Rechnung
  • Barzahlung

* = Ein PayPal-Service. Sie benötigen kein PayPal-Konto.

1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.

2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: service@friesenapotheken.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 04323 38 38. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.