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Impfpass

 

Ab sofort können Sie ihr digitales Impfzertifikat in allen Friesen-Apotheken erhalten.
Der digitale Impfnachweis bietet Ihnen die Möglichkeit den Impfzeitpunkt und den erhaltenen Impfstoff auf dem Smartphone zu speichern, sodass dieser immer mitgeführt werden kann. Sie erhalten bei uns nach Vorlage Ihres Personalausweises und Ihres Impfpasses einen QR-Code, welchen Sie mit der Corona-Warn-App oder mit der Impfpass App "CovPass" einlesen können. Der analoge Impfpass bleibt jedoch nach wie vor bestehen und gültig.

Ab sofort können auch bereits genesene eine digitale Bescheinigung erhalten. 

 

Häufig gestellte Fragen

 

Ab wann kann ich den digitalen Impfpass bekommen?

ab sofort können Sie den digitalen Impfpass in Ihren Friesen-Apotheken erhalten.

Muss ich etwas mitbringen?

Ja, Ihren Impfausweis aus Papier und ein gültiges Ausweisdokument.

Mein Ausweis ist abgelaufen, kann ich mich dennoch damit ausweisen?

Nein, ein gültiges Ausweisdokument wie der Personalausweis oder der Reisepass sind erforderlich.

Ich will mein Telefon wechseln. Bleibt der Impfpass auf dem neuen Telefon bestehen?

Nein, der Impfpass wird ausschließlich lokal auf dem Telefon gespeichert. Es wird ein neues Einlesen auf dem neuen Telefon erforderlich sein.

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Wir stehen Ihnen gerne per Email unter info@friesenapotheken.de oder unter unserer Telefonnummer 04323/3838 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsarten

  • PayPal
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* = Ein PayPal-Service. Sie benötigen kein PayPal-Konto.

1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.

2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

Lebensmittel­informations­verordnung und weitere Artikelangaben

Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittel­informations­verordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: service@friesenapotheken.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 04323 38 38. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.