FRESUBIN 2 kcal Fibre DRINK Cappuccino Trinkfl.
6964443
| 4X200 ml
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Abbildung ähnlich
Homöopathisches Arzneimittel
Zusammensetzung:
Eine Kapsel enthält:
400 mg Dioscorea villosa D 2 Verreibung (Trituration).
Arzneiträger: Lactose; Kapselhülle: Gelatine
Hergestellt nach Vorschrift 7 des Homöopathischen Arzneibuches der BR-Deutschland.
Registriertes homöopathsiches Arzneimittel, daher ohne Angebe einer therapeutischen Indikation
Bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen bitte medizinischen Rat einholen.
Gegenanzeigen:
Nicht anwenden bei einer bekannten Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe.
Hinweis:
Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte das Präparat aus Gründen der Vorsicht nicht eingenommen werden.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Pflichthinweis für die Gebrauchsinformation homöopathischer Arzneimittel:
Bei der einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Hinweis für die Gebrauchsinformation aller Arzneimittel:
Dem Arzt oder Apotheker sollte jede Nebenwirkung mitgeteilt werden, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Die Kapseln können auch durch leichtes Drehen und gleichzeitiges Auseinanderziehen geöffnet werden. Das enthaltene Pulver kann dann direkt eingenommen werden.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten nicht über längere Zeit ohne den Rat eines Therapeuten angewendet werden!
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1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).