BONYPLUS SWC spezial Zahnprothesen Set

BONYPLUS SWC spezial Zahnprothesen Set

Abbildung ähnlich

PZN: 7607225
Hersteller: JATI GmbH
Menge: 1 St
32,79 1
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Produkt­informationen

Veränderungen des Ober- oder Unterkiefers können die Ursache für schlecht sitzende Zahnprothesen sein. Wackeln, Drücken, Schmerzen sind die Probleme, die sich daraus ergeben. Auch ein Bruch ist bei schlecht sitzenden Prothesen durch den enormen Druck beim Kauen jederzeit möglich. Im Gegensatz zu Haftcremes beseitigt SWC Spezialhaftmittel von BONYPLUS® die Ursache des schlechten Sitzes. SWC Spezialhaftmittel von BONYPLUS® in die Prothese giessen, eine exakte Kopie des Gaumens oder Unterkiefers entsteht. Kein Wackeln, kein Drücken, keine Schmerzen mehr. Die Dritten sitzen wieder fest am Ober- oder Unterkiefer. Einmal angewendet, benötigen Sie 4 Wochen keine Haftcreme. Die Zahnprothese saugt sich durch den guten Sitz von selbst am Ober- oder Unterkiefer fest. Eingeschränktes Essverhalten ist nicht mehr nötig. Da SWC Spezialhaftmittel von BONYPLUS® nicht weggespült wird, ist selbst der Genuss von warmen Speisen oder Getränken ohne Einschränkung wieder möglich. Eine deutlich verbesserte Kaufunktion ermöglicht wieder kraftvolles Zubeissen. SWC Spezialhaftmittel von BONYPLUS® vermittelt ein nie gekanntes Tragegefühl. Zum Reinigen können Sie die Zahnprothese jederzeit rausnehmen, hygienisch säubern und einfach wieder einsetzen. SWC Spezialhaftmittel von BONYPLUS® ist eine Weichunterfütterung, die sich nach ungefähr 4 Wochen wieder leicht entfernen lässt.

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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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