EUCERIN UreaRepair PLUS Fußcreme 10%
11678047
| 100 ml
Beiersdorf AG Eucerin
Abbildung ähnlich
Die moderne Forschung beweist dies. Compeed Pflaster besitzen eine hypoallergene Haftschicht mit feuchtigkeitsabsorbierenden Partikeln auf der Oberfläche, die auf der Haut aufliegt. Die hauteigene Feuchtigkeit wird benutzt, um ein für die Wundheilung perfektes Umfeld zu schaffen.
Das Pflaster ist mit einer einseitig durchlässigen Polyurethan-Schicht versehen, wodurch überschüssig Feuchtigkeit austreten kann. Diese PU-Schicht ist wasser-, schmutz- und bakterienabweisend, was optimalen Schutz gewährleistet.
Compeed bewirkt eine schnelle Linderung, Schutz und Wundberuhigung. Das Pflaster formt ein Schutzkissen, das Wunddruck- und -reibung fernhält. So verschwindet auch der Schmerz. Das Kissen schützt gegen Schläge und Stöße, Schmerzen werden reduziert, denn freiliegende Nervenenden werden eingekapselt.
Wird eine Wunde oder Blase mit Compeed behandelt, bildet sich kein Schorf unter dem Pflaster. Die gesamte Energie konzentriet sich somit auf die Wundheilung. Das Compeed Pflaster schwillt an und formt ein weißes Polster, dass optimale Abheilbedingungen in Bezug auf pH-Wert, Temperatur und Feuchtigkeit gewährleistet.
Mit Compeed gesundet und regeneriert die Haut schneller meist ohne Wundnarbenbildung.
Vor dem Auflegen anwärmen In der Anwendung unterscheidet sich Compeed von anderen Wundpflastern. Compeed braucht nicht jeden Tag gewechselt zu werden. Im Gegenteil, es sollte so lange wie nur möglich auf der Wunde verbleiben.
Folgende Ratschläge sollten berücksichtigt werden:
Compeed Hornhaut-Pflaster medium
Eigenschaften
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1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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