CETIRIZIN HEXAL Filmtabletten bei Allergien
1830229
| 100 St
Hexal AG
Abbildung ähnlich
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden! Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
PZN: | 8896585 |
Hersteller: | Avitale GmbH |
Darreichung: | Kapseln |
Menge: | 140 St (121.8 g) |
Nahrungsergänzungsmittel mit hochdosierten Extrakten aus dem Kürbiskern, der Brennnessel und der Sägepalme sowie Zink und Selen.
Traditionell bewährte Extrakte aus Kürbiskern, Brennnessel und Sägepalme sinnvoll kombiniert mit Zink und Selen. Avitale Kürbiskern – Komplexkapseln sind gut verträglich mit rein pflanzlicher Kapselhülle.
Zutaten: Kürbiskern-Extrakt, Brennnessel-Extrakt, Trägerstoff: Maltodextrin und Siliziumdioxid, Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, Sägepalme-Extrakt, Trennmittel: Tri-Calciumphosphat und Magnesiumsalze von Speisefettsäuren, Zink (Zinkcitrat), Inulin, Selen (Natriumselenat)
Inhalt pro Kapsel:
500mg Kürbiskern-Extrakt
150mg Brennessel-Extrakt (gewonnen aus den Blättern)
50mg Sägepalme-Extrakt
5mg Zink
42mcg Selen
Inhalt pro Verkaufseinheit: 140 Kapseln / 122g
Bitte trocken lagern und vor Wärme schützen
Verzehrempfehlung:
Jeweils morgens und abends 1 Kapsel vor einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit unzerkaut schlucken
Die tägliche Verzehrempfehlung darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Bitte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
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1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).