SAB simplex Suspension zum Einnehmen
0893334
| 30 ml
Pfizer Pharma GmbH
Abbildung ähnlich
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 ml Lösung = 2 Hübe
Wirkstoff Simeticon | 41,2 mg |
Hilfsstoff Bananen-Aroma | + |
Hilfsstoff Citronensäure | + |
Hilfsstoff Saccharin natrium | + |
Hilfsstoff Wasser, gereinigtes | + |
Wirkstoff Dimeticon 3000 | 40 mg |
Hilfsstoff Sorbinsäure | + |
Hilfsstoff Kalium sorbat | + |
Hilfsstoff Macrogol 6000 | + |
Hilfsstoff Aluminium-Magnesium-trisilicat | + |
Hilfsstoff Hyetellose | + |
Hilfsstoff Natrium cyclamat | + |
Hilfsstoff PEG-25 glyceroltrioleat | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Säuglinge | zu der Säuglingsmahlzeit (Stillen bzw. Flasche) | 1-2 Pumpstöße | mehrmals täglich |
Kinder von 1-6 Jahren | zu der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen | 2 Pumpstöße | 3-5 mal täglich |
Kinder von 7-14 Jahren | zu der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen | 2-4 Pumpstöße | 3-5 mal täglich |
Erwachsene | zu der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen | 4 Pumpstöße | 3-5 mal täglich |
Zur Vorbereitung bildgebender Untersuchungen: Das Arzneimittel wird entsprechend der geplanten Untersuchung von Ihrem Arzt dosiert.
Spülmittelvergiftungen: Da es sich um einen Notfall handelt, erfolgt die Dosierung individuell und durch einen Arzt.
Dosierhilfe: Dem Arzneimittel liegt für eine korrekte Dosierung ein Messbehältnis bei.
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1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).