ANGOCIN Anti Infekt N Filmtabletten
6612767
| 200 St
Repha GmbH Biologische Arzneimittel
In folgenden Testzentren führen wir Corona-Schnelltests durch:
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher: Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann dieses Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen. Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei: Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf diesem Formblatt festgehalten wird. Ja. Sie müssen den Test allerdings komplett bezahlen. Die Kosten für einen Test betragen 11,50 €. Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte. Sollte Ihr Arzt Sie dennoch zu einem Schnelltest Zentrum schicken, weisen Sie bitte daraufhin, dass dort keine symptomatischen Personen getestet werden dürfen. Sie benötigen ein Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und gegebenenfalls einen Nachweis um Ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Alle Unterlagen für den Test können Sie vor Ort ausfüllen. Sie können die Unterlagen aber auch ausdrucken und direkt mitbringen: Hier finden Sie die Unterlagen für die Testzentren und hier die Selbsterklärung für die Anspruchsberechtigung. Sie können vor Ort den die Eigenbeteiligung oder den kompletten Test bar, mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie bar zahlen möchten, beachten Sie bitte, dass wir nur eine begrenzte Menge Wechselgeld in den Teststationen vorhalten. Ja, wir haben an allen Standorten Vereinbarungen getroffen, dass die Teststationen während der Öffnungszeiten uneingeschränkt und für jeden Zugänglich sind. Ja. Sollten Sie einmal aus unverhergesehen Gründen eine Teststation nicht erreichen können, rufen Sie uns unter 04323 3838 an, wir kommen dann zu Ihnen nach draußen. Nein. Wir dürfen ausschließlich Personen ohne Anzeichen eine Corona-Infektion testen. Dazu gehört Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsstörungen. Wenn Sie solche Symptome haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Wir testen mit einem durch das BfArM zugelassenen professionellen Test im vorderen Nasenbereich. Der Test ist absolut schmerzlos und schnell durchgeführt. Ja, im Beisein der Eltern oder ab 12 Jahren mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Ja, wenn die angegebenen Tage auf einen Feiertag fallen, sind wir trotzdem zum Testen da. Ihr Besuch im Testzentrum dauert nur 2 Minuten. Sie brauchen nicht auf das Testergebnis warten. Wenn Ihr Test positiv ist, rufen wir Sie umgehend an. Sie erhalten eine Testbestätigung mit einem QR-Code. 15 - 30 Minuten nach dem Test können Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen und können das Ergebnis einsehen. Die Testbestätigung zusammen mit dem QR-Code gilt auch als Negativbescheinigung zum Beispiel für Ihren Besuch im Pflegeheim oder bei der Fußpflege etc. Wir kontaktieren Sie und melden den positiven Schnelltest an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Sie müssen sich dann umgehend isolieren und auf weitere Anweisungen des Gesundheitsamtes warten. Sie erhalten von uns einen Nachweis über einen positiven Corona-Schnelltest und wir organisieren Ihnen zur Überprüfung des Ergebnisses einen PCR-Test. Öffnen Sie die Kamera-App über den Sperrbildschirm, die App oder das Kontrollzentrum. Wählen Sie die rückseitige Kamera aus. Halten Sie das iPhone so, dass der QR-Code im Fokus der Kamera ist. Tippen Sie auf die erscheinende Mitteilung, um den Link zu öffnen. Falls Ihre Kamera den QR-Code nicht erkennt, müssen Sie gegebenenfalls eine QR-Scanner-App herunterladen. Keine Sorge! Wenn Ihr Test positiv ist, melden wir uns auf jeden Fall bei Ihnen. Wenn Sie den Test als Nachweis für das Altenheim oder einen anderen Besuch benötigen, kann dort Ihr QR-Code gescannt werden. Sie können aber auch mit Ihrer Testbestätigung mit Code in jede Friesen-Apotheke kommen. Wir erstellen Ihnen dann eine Negativbescheinigung ohne QR-Code. Das Testergebnis ist für drei Tage gültig. Nach Ablauf der Zeit ist das Testergebnis nicht mehr aufrufbar. Nach 24 Stunden wird ein Hinweis eingeblendet, dass das Testergebnis älter ist.Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?
Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Keiner der Testgründe ist für mich zutreffend. Kann ich trotzdem getestet werden?
Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?
Was muss ich mitbringen?
Wie kann ich bezahlen?
Sind alle Teststationen öffentlich zugänglich?
Sind die Teststationen barrierefrei erreichbar?
Testen Sie auch Bürger mit Symptomen?
Wie wird der Test durchgeführt?
Testen Sie auch Kinder?
Testen Sie auch an Feiertagen?
Wie lange dauert der Test?
Wie erhalte ich das Ergebnis?
Was passiert bei einem positiven Schnelltest?
Wie wird der QR-Code gescannt?
Ich habe kein Smartphone, wie kann ich das Testergebnis bekommen?
Wie lang ist das Testergebnis gültig?
Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Wir beantworten Ihre Fragen gerne per Telefon unter 04323 38 38 oder Sie schreibe uns eine eMail an info@friesenapotheken.de
Unsere mobilen Testteams kommen auch kostenpflichtig zu Ihnen in den Betrieb: Rufen Sie uns einfach an: 04323 / 3838
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Repha GmbH Biologische Arzneimittel
€ 0,17 / 1St
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MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH
€ 0,23 / 1St
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€ 342,00 / 1kg
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(71g)
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€ 414,08 / 1kg
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Paul Hartmann AG
€ 94,00 / 1l
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Paul Hartmann AG
€ 33,58 / 1l
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Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
€ 58,25 / 1kg
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1) Preise inkl. MwSt., Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert.
2) Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: service@friesenapotheken.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 04323 38 38. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.