CETIRIZIN Vividrin 10 mg Filmtabletten
12364316
| 50 St
Dr. Gerhard Mann - Chemisch-pharmazeutische Fab...
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
| PZN: | 14162433 |
| Hersteller: | 1A Pharma GmbH |
| Darreichung: | Filmtabletten |
| Menge: | 30 St |
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Tablette
| Wirkstoff Ursodeoxycholsäure | 400 mg |
| Hilfsstoff Cellulose, mikrokristalline | + |
| Hilfsstoff Crospovidon | + |
| Hilfsstoff Magnesium stearat (pflanzlich) | + |
| Hilfsstoff Hypromellose | + |
| Hilfsstoff Povidon K30 | + |
| Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses | + |
| Hilfsstoff Talkum | + |
| Hilfsstoff Titandioxid | + |
| Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
|---|---|---|---|
| Patienten bis 60 kg Körpergewicht | abends, vor dem Schlafengehen | 1 1/2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten mit 61-80 kg Körpergewicht | abends, vor dem Schlafengehen | 2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten mit 81-100 kg Körpergewicht | abends, vor dem Schlafengehen | 2 1/2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten über 100 kg Körpergewicht | abends, vor dem Schlafengehen | 3 Tabletten | 1-mal täglich |
| Kinder, Jugendliche und Erwachsene | abends, zu der Mahlzeit | 1/2 Tablette | 1-mal täglich |
| Patienten mit 50-62 kg Körpergewicht | morgens, mittags und abends | 1/2 Tab. morgens, 1/2 Tab. mittags, 1 Tab. abends | 3-mal täglich |
| Patienten mit 63-78 kg Körpergewicht | morgens, mittags und abends | 1/2 Tab. morgens, 1 Tab. mittags, 1 Tab. abends | 3-mal täglich |
| Patienten mit 79-93 kg Körpergewicht | morgens, mittags und abends | 1 Tablette | 3-mal täglich |
| Patienten mit 94-109 kg Körpergewicht | morgens, mittags und abends | 1 Tab. morgens, 1 Tab. mittags, 1 1/2 Tab. abends | 3-mal täglich |
| Patienten über 110 kg Körpergewicht | morgens, mittags und abends | 1 Tab. morgens, 1 Tab. mittags, 2 Tab. abends | 3-mal täglich |
| Patienten mit 50-62 kg Körpergewicht | abends | 2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten mit 63-78 kg Körpergewicht | abends | 2 1/2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten mit 79-93 kg Körpergewicht | abends | 3 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten mit 94-109 kg Körpergewicht | abends | 3 1/2 Tabletten | 1-mal täglich |
| Patienten über 110 kg Körpergewicht | abends | 4 Tabletten | 1-mal täglich |
Folgende Dosierungsempfehlungen werden gegeben - die Dosierung für Ihre spezielle Erkrankung besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt.
Beim verstärkten Auftreten von Beschwerden bei Behandlungsbeginn sollte die Dosis nach ärztlicher Absprache zunächst reduziert werden. Danach sollte die Dosis schrittweise wieder erhöht werden.
Zur Behandlung einer Leber-Gallenstörung bei der erblichen Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose:
Für Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 18 Jahren wird das Arzneimittel von Ihrem Arzt entsprechend dem Körpergewicht dosiert. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
Zur Auflösung von Gallensteinen aus Cholesterin:
Zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung der Leber (in den ersten 3. Behandlungsmonaten):
Zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung der Leber (ab dem 4. Behandlungsmonat):
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1) Preis der ausgewählten Apotheke inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten pro Bestellung 3,95 EUR bis 50,00 EUR Warenwert. Sollte keine Apotheke vorausgewählt sein, gilt der Preis für den Einkauf in der Versandapotheke der Friesen-Apotheke Trappenkamp Momme Imbusch e.K.
2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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